Nach einer Scheidung wieder heiraten. Darf man das?

Markus Rex © www.wugffo.de


Scheidung ist in den letzten Jahren zu einem ernsten Thema in den Gemeinden geworden. Ehen krieseln zunehmend. Als Folge trennen sich gläubige Paare und heiraten nicht selten erneut - manchmal sogar mehrmals. Wie gehen wir nun mit geschiedenen bzw. wiederverheirateten Leuten um und wie erklären wir es dann der Gemeinde?
Dazu erst einmal die bekanntesten Aussagen der Bibel zu diesem Thema.

Maleachi 2,16
Denn ich hasse die Ehescheidung, spricht der HERR, der Gott Israels ...

Matthäus 19,3-12
... Was nun Gott zusammengefügt hat, das soll der Mensch nicht scheiden! (v.6)
... Wer seine Frau entlässt, es sei denn wegen Unzucht, und eine andere heiratet, der bricht die Ehe; und wer eine Geschiedene heiratet, der bricht die Ehe. (v.9)

1 Korinther 7,10-11
Den Verheirateten aber gebiete nicht ich, sondern der Herr, dass eine Frau sich nicht scheiden soll von dem Mann (wenn sie aber schon geschieden ist, so bleibe sie unverheiratet oder versöhne sich mit dem Mann), und dass der Mann die Frau nicht entlassen soll.

Ehebruch ist Sünde genauso wie Unzucht und darf nicht toleriert werden. Wenn nun nach den Worten Jesu in Matthäus 19 eine Wiederheirat nach einer Scheidung auch Ehebruch ist, dann darf sie also auch nicht toleriert werden, oder? Manche gehen noch weiter und sagen, weil Gott die Scheidung hasst, ist auch die Ehescheidung allein schon eine Sünde.
Aus diesem Grund wurden und werden noch heute Gemeindeglieder ausgeschlossen und Pastoren entlassen oder von der Gemeinde und anderen Diensten gemieden. Manche kamen schon allein wegen ihrer Scheidung in Druck.


Fest steht, dass eine Ehe aus Gottes Sicht nicht geschieden werden soll. Aber in der Praxis werden sie trotzdem geschieden. Haben die (Ex-) Eheleute jetzt gesündigt? Wenn ja, führt uns das unweigerlich zu der Frage, ob Gott Sünde vergibt - auch die der Scheidung? Die Antwort sollte jedem klar sein. Ja, natürlich vergibt Gott Sünde.
Eine größere Problematik ergibt sich jedoch bei der Wiederheirat. Über Generationen hinweg hat sich die Ansicht festgesetzt, dass wenn geschiedene Leute erneut heiraten, sie in permanenter Sünde der Unzucht bzw. des Ehebruchs leben würden. Das hätte also in etwa denselben Stellenwert, als wenn ein Paar ohne Trauschein zusammenlebt oder wenn jemand neben seiner Ehefrau noch eine Geliebte hat. Und das geht natürlich nicht. So kann der einzelne »Seitensprung« nach entsprechender Buße von der Gemeinde vergeben werden, aber mit einem neuen Ehepartner zusammen zu sein, bedeutet nach dieser Ansicht ja einen dauernden »Seitensprung«. Die einzige Lösung aus diesem Dilemma wäre demnach, sich vom jetzigen Partner zu trennen und fortan ledig zu bleiben. Vereinzelt wurde Gläubigen das tatsächlich schon nahegelegt. weiterlesen


Datum: 22.01.2014

 


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